Neues Jahr, neue steuerliche Regelungen. 2026 macht da keine Ausnahme. Gerade für Unternehmer lohnt sich ein prüfender Blick. Mit der nun dauerhaft geltenden Umsatzsteuersenkung für Restaurationsleistungen, neuen Vorgaben rund um Bewirtungsbelege in Zeiten der E-Rechnung, verbesserten Abschreibungsmodellen oder der vollständigen Rückkehr der Agrardieselrückerstattung gibt es gleich mehrere Punkte, die sich auf den betrieblichen Alltag auswirken.
Auch Arbeitgeber stehen 2026 wieder vor Anpassungen. Der Mindestlohn steigt erneut, wodurch sich ebenfalls die Grenze für Mini-Jobs erhöht. Beitragsbemessungsgrenzen, Sachbezugswerte und steuerfreie Förderungen bei der betrieblichen Altersversorgung verändern sich. Neue Regeln betreffen zudem die Elektromobilität, die digitale Meldung privater Krankenversicherungsbeiträge und ausgeweitete Sofortmeldepflichten für neue Risikobranchen wie Friseur- und Kosmetiksalons.
Selbstverständlich kommen auch Arbeitnehmer nicht zu kurz. So haben Mini-Jobber die Möglichkeit, ihren in der Vergangenheit erklärten Verzicht auf Rentenversicherungspflicht einmalig rückgängig zu machen. Regelaltersrentner können durch das frisch beschlossene Aktivrentengesetz bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen und für den Weg zur Arbeit kommt ab 2026 für alle Arbeitnehmer eine höhere Entfernungspauschale zum Ansatz.
Positiv für alle Steuerpflichtigen sind in 2026 ein höherer Grundfreibetrag und verbesserte Abzugsmöglichkeiten bei Unterhaltsleistungen, mehr Unterstützung für Familien durch höhere Kinderfreibeträge und mehr Kindergeld, höhere Freibeträge für Ehrenamtliche, erweiterte Möglichkeiten bei Parteispenden sowie die schrittweise Umstellung auf elektronische Steuerbescheide.