Tipps & Wissenswertes
Liebe Leserin, lieber Leser!
Zwischen laufendem Geschäft, Jahresabschlussarbeiten und den Feiertagen bleibt oft nur wenig Zeit, steuerliche Weichen zu stellen. Manche Gestaltungen wirken nur, wenn Anschaffungen, Zahlungen oder Anträge noch 2026 erfolgen. Andere Themen verlangen vor allem eine rechtzeitige Vorbereitung auf neue Vorgaben ab 2027.
Unsere Steuertipps zeigen, woran Unternehmer, Arbeitgeber und Privatpersonen vor dem Jahreswechsel denken sollten. Im Mittelpunkt stehen die E-Rechnung, Investitionen und Abschreibungen, auslaufende Fristen, der höhere Mindestlohn ab 2027 sowie steuerliche Abzugsbeträge. Wo das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist, weisen wir darauf hin.
Nehmen Sie sich daher rechtzeitig einen Moment für Ihren steuerlichen Jahresendcheck. Ihre ETL-Steuerberater unterstützen Sie gern dabei und besprechen mit Ihnen, welche Möglichkeiten für Sie und Ihr Unternehmen infrage kommen.
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Daran sollten Unternehmer bis Jahresende denken
Für viele Unternehmen steht 2027 die Umstellung auf die E-Rechnung an. Doch auch für die letzten Wochen des Jahres 2026 gibt es einiges zu bedenken. Welche Anschaffungen mindern noch den Gewinn? Stehen für Investitionsabzugsbeträge aus 2023 noch die erforderlichen Anschaffungen aus? Auch die Kleinunternehmergrenzen, offene Kundenforderungen und die Aufbewahrung betrieblicher Unterlagen sollten beachtet werden. Wer seinen Gewinn mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, kann außerdem durch den Zeitpunkt betrieblicher Zahlungen die Steuerlast für 2026 beeinflussen.
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Wie Arbeitgeber Pflichten erfüllen und Gestaltungsspielräume nutzen
Mit dem Jahreswechsel steigen der gesetzliche Mindestlohn auf 14,60 Euro brutto je Zeitstunde und die monatliche Minijobgrenze auf 633 Euro. Damit wird es Zeit, die vereinbarten Löhne und Arbeitszeiten für 2027 zu überprüfen. Wer erfahrene Mitarbeiter über die Regelaltersgrenze hinaus beschäftigen möchte, sollte sich mit der Aktivrente befassen. Und für das Dankeschön zum Jahresende gibt es verschiedene Möglichkeiten. Wir erläutern, was bei Weihnachtsfeiern, Sachgeschenken und Erholungsbeihilfen steuerlich gilt.
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Steuerliche Abzugsbeträge und Steuerboni in 2026 optimal nutzen
Mit Spenden, Handwerkerleistungen oder Krankheitskosten lässt sich die eigene Steuerlast senken. Dabei kommt es auch darauf an, wann die Rechnungen bezahlt werden und welche Höchstbeträge bereits ausgeschöpft sind. Auch bei der Altersvorsorge und durch vorausgezahlte Krankenversicherungsbeiträge lassen sich unter bestimmten Voraussetzungen Steuern sparen. Wer Kapital bei mehreren Banken angelegt hat, sollte zudem seine Freistellungsaufträge und die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten überprüfen.
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Wichtige Termine zum Jahresende 2026 nicht versäumen
Zwischen Feiertagen und Jahresende bleibt oft wenig Zeit. Einige Termine sollten Sie deshalb schon jetzt einplanen. Für eine Verlustbescheinigung muss der Antrag bis zum 15. Dezember bei der Bank sein. Die Sozialversicherungsbeiträge für Dezember werden bereits am 28. Dezember fällig. Zum Jahresende laufen zudem Fristen für die Offenlegung des Jahresabschlusses 2025 und die freiwillige Steuererklärung 2022 ab. Bei offenen Forderungen aus 2023 kann Verjährung drohen. Eine einfache Mahnung verhindert die Verjährung nicht.
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Für die Erstellung einiger Inhalte wurde KI-Technologie unterstützend eingesetzt.
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